Teams für Bewegungsalgorithmen
Sie brauchen ausführbare eigene Steuerung und reproduzierbare Versuche am zweibeinigen System, nicht nur vorgefertigte Bewegungsabläufe.
Wählen Sie die Plattform nach dem konkreten Versuch: Für eigene Regelungs- oder Bewegungssoftware zählen der nachgewiesene Entwicklungszugang und die tatsächlich angebotene Konfiguration; für Greifversuche müssen Hand, Sensorik und Schnittstellen zusammenpassen. Wenn Versuchsablauf oder Betriebsaufwand noch offen sind, kann ein betreuter Pilot Anforderungen klären, ersetzt aber weder vereinbarte Entwicklungsrechte noch die Prüfung der Sicherheits- und Konformitätsunterlagen vor einer Beschaffung.
Sie brauchen ausführbare eigene Steuerung und reproduzierbare Versuche am zweibeinigen System, nicht nur vorgefertigte Bewegungsabläufe.
Für ihr Vorhaben müssen die konkrete Hand, die verfügbaren Sensordaten und die Wahrnehmung oder Interaktion mit Menschen zusammenpassen.
Sie möchten Testziele und Betriebsaufwand zunächst in einem betreuten Versuch eingrenzen, bevor sie eine eigene Plattform spezifizieren.
Legen Sie zuerst fest, welche Aufgaben der Roboter im Versuch tatsächlich ausführen soll. Klären Sie danach Entwicklungszugang, Hand- und Sensorvariante sowie den geplanten Laborbetrieb.
| Anliegen | Beim Kauf prüfen | Wem ist das besonders wichtig? |
|---|---|---|
| Entwicklungszugang | SDK, zugänglichen Rechner, ROS- oder DDS-Schnittstellen und Nutzungsrechte für die genaue Variante bestätigen. | Wenn ich eigene Bewegungs- oder Wahrnehmungssoftware auf dem Roboter ausführen muss, zählt der Zugang zu den passenden Befehlen und Daten. Etwa 29 % der Verbraucher nennen Entwicklungszugang als ihr vorrangiges Anliegen. |
| Hände und Greifdaten | Handmodell, Sensorbestückung, Steuerungsprotokoll und Lieferumfang einzeln festhalten. | Bei Greif- und Tastversuchen muss die bestellte Hand genau die benötigten Daten liefern. Etwa 24 % der Verbraucher stellen Handkonfiguration und Greifdaten in den Mittelpunkt. |
| Bewegung und Maßstab | Versuchsfläche, benötigten Maßstab, Sensorzugang und verfügbares Simulationsmodell abgleichen. | Wenn ich Bewegung oder Interaktion unter realitätsnahen räumlichen Bedingungen untersuche, ist der passende Maßstab entscheidend. Etwa 23 % der Verbraucher priorisieren Bewegung, Wahrnehmung und Versuchsmaßstab. |
| Sicherheit und Unterlagen | Geltungsbereich, Unterlagen der konkreten Gesamtkonfiguration und geplanten Inbetriebnahmetermin fachkundig prüfen. | Wer den sicheren Laborbetrieb vorbereiten muss, braucht Klarheit über Einstufung und Betriebsunterlagen des konkreten Systems. Etwa 18 % der Verbraucher nennen diese Klärung als wichtigstes Kaufanliegen. |
| Pilot und Betreuung | Testrechte, Operatorpflicht, Einweisung, Wartung, Akkuservice und Zuständigkeit für Anbauten vereinbaren. | Wenn ich den Versuch vor einer Vollbeschaffung eingrenzen möchte, brauche ich einen Pilot mit passenden Testrechten und klarer Betreuung. Etwa 6 % der Verbraucher setzen einen betreuten Vorabtest an erste Stelle. |
Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt dann die Maschinenrichtlinie. Die deutsche 9. ProdSV tritt mit Ablauf des 19. Januar 2027 außer Kraft. Welche Anforderungen für ein konkretes System gelten, hängt unter anderem von dessen Einstufung und Konfiguration ab. Die in § 1 der 9. ProdSV beschriebene Ausnahme für speziell zu Forschungszwecken konstruierte und gebaute Maschinen zur vorübergehenden Laborverwendung gilt nicht pauschal für jedes Hochschul- oder Forschungsprojekt. Prüfen Sie den vorgesehenen Bereitstellungs- und Inbetriebnahmezeitpunkt sowie die Unterlagen des konkreten Systems.
Unitree unterscheidet beim Entwicklungszugang zwischen dem regulären G1 und der EDU-Ausführung. Der Hersteller-Shop gibt für den regulären G1 an, dass er keine Sekundärentwicklung unterstützt.
Gleichen Sie die vollständige Variantenbezeichnung und den zugesagten Entwicklungszugang vor der Bestellung schriftlich ab.
Eine nicht passende Variante kann einen Plattformwechsel nötig machen, bevor der geplante Softwareversuch beginnen kann.
Die dokumentierten G1-EDU-Konfigurationen unterscheiden sich unter anderem bei den Dex3-1-Händen und ihrer Taktilausstattung. Eine Handoption belegt nicht, dass sie im konkreten Angebot enthalten ist.
Lassen Sie Handvariante, Taktilsensoren, Schnittstellen und Lieferumfang einzeln im Angebot aufführen.
Ein deutsches Mietangebot von TONEART sieht den Einsatz ausschließlich mit Operator und technischem Fachpersonal vor. Das belegt keinen freien SDK-Zugriff oder eigenständigen Laborbetrieb.
Benennen Sie vor der Vereinbarung die Testziele, erforderlichen Entwicklungsrechte und den gewünschten Zugriff auf Daten und Programme.
§ 1 der 9. ProdSV knüpft die Ausnahme an speziell für Forschungszwecke konstruierte und gebaute Maschinen zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien; der Käuferkreis allein entscheidet das nicht.
Prüfen Sie den Anwendungsbereich und die Unterlagen der angebotenen Gesamtkonfiguration für den vorgesehenen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Für Projekte mit dokumentiertem Entwicklungszugang ist die G1-EDU-Variante vom regulären G1 zu unterscheiden.
TALOS ist als menschenmaßstäbliche, zweibeinige Forschungsplattform für Bewegungs- und Manipulationsversuche positioniert.
Die GR-1-Dokumentation beschreibt ein Aurora-Bewegungssteuerungs-SDK für Entwicklungsversuche.
OP3 ist eine kleine humanoide Plattform für Lehre, Grundlagenforschung und offene Versuchsaufbauten.
Die folgenden Joybuy-Angebote umfassen humanoide Entwicklungs- und Bewegungsplattformen sowie ein G1-Modell mit Greifhänden. Prüfen Sie für die konkrete Variante insbesondere Entwicklungsrechte, Lieferumfang und die erforderlichen Sicherheits- und Konformitätsunterlagen.
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Als Embodied-AI-Entwicklungsplattform bezeichnet, kommt dieses Modell für Versuche mit eigener Software infrage; gleichen Sie den benötigten Entwicklungszugang für die konkrete Konfiguration ab.
Der Produkttitel nennt 48 TOPS AI und 22 DoF.
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Die Bildungs- und Forschungsentwicklungsplattform ist für Hochschul- und Forschungsprojekte relevant; klären Sie, welche Entwicklungswerkzeuge und Rechte das konkrete Angebot umfasst.
Der Produkttitel nennt 117 TOPS AI und 22 DoF.
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Die im Produkttitel genannten Bewegungs- und Interaktionsmerkmale können für entsprechende Versuchsfragen relevant sein; prüfen Sie den Zugang zu den benötigten Daten und Funktionen.
Der Titel nennt 26 DoF, duale Kameras und ein integriertes KI-Sprachmodell. Beachten Sie den Warnhinweis zu bewegten Gelenken und nutzen Sie bei Fehlbewegungen den Notstopp.
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Das Modell wird auch für Entwickler und Forschende beschrieben; gleichen Sie die genannten Interaktionsmerkmale mit den Anforderungen Ihres Versuchs ab.
Der Titel nennt 20 DoF, eine monokulare Kamera und ein KI-Sprachmodell. Der Warnhinweis nennt Sturz- und Quetschgefahren: Betreiben Sie den Roboter nicht nahe Treppen, Kanten oder auf unebenem Untergrund und verwenden Sie den mitgelieferten Ladeadapter.
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Die Handkonfiguration kann für betreute physische Manipulationsversuche relevant sein, nicht jedoch für Vorhaben, die eigene Softwareentwicklung voraussetzen.
Für diese Version ist laut Produktangabe kein SDK/API verfügbar; nachträgliche Entwicklungsmodifikationen und individuelle Anpassungen sind ausgeschlossen.
Nein. § 1 der 9. ProdSV nennt speziell für Forschungszwecke konstruierte und gebaute Maschinen, die zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind. Ob diese Voraussetzungen für ein konkretes System erfüllt sind, muss geprüft werden; die Nutzung durch eine Hochschule allein belegt die Ausnahme nicht. Maßgeblich ist die 9. ProdSV des Bundesministeriums der Justiz.
§ 3 der 9. ProdSV nennt unter anderem technische Unterlagen, erforderliche Informationen einschließlich der Betriebsanleitung, das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren, die EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Lassen Sie diese Anforderungen der angebotenen Konfiguration zuordnen; eine CE-Angabe im Werbetext ersetzt diese Prüfung nicht.
Die 9. ProdSV tritt mit Ablauf des 19. Januar 2027 außer Kraft; ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung (EU) 2023/1230, die die Maschinenrichtlinie ersetzt. Stimmen Sie den geplanten Zeitpunkt der Bereitstellung oder Inbetriebnahme und die dafür geltenden Anforderungen mit dem Lieferanten ab. Auch die EU-Verordnung enthält eine eng gefasste Ausnahme für speziell zu Forschungszwecken konstruierte Produkte zur vorübergehenden Laborverwendung.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Beziehen Sie die konkrete Änderung und die bestimmungsgemäße Nutzung in die Sicherheitsbewertung ein. Die Verordnung (EU) 2023/1230 regelt Pflichten für Personen, die eine wesentliche Änderung vornehmen; ob ein bestimmter Umbau darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie die datenschutzrechtliche Grundlage für den konkreten Versuch und den Umgang mit personenbezogenen Aufnahmen. Die Datenschutzkonferenz weist in ihrer Orientierung zu Videoüberwachung auf die erforderliche Einzelfallprüfung hin: Das bloße Betreten eines gekennzeichneten Kamerabereichs gilt nicht als informierte Einwilligung. Daraus folgt weder eine pauschale Freigabe noch ein allgemeines Verbot von Forschungsaufnahmen.