Verantwortliche für Materialfluss-Piloten
Sie möchten Teile in einer bestehenden Halle bewegen und klären zunächst, ob an Quelle oder Ziel tatsächlich ein Greifer gebraucht wird.
Beginnen Sie mit der konkreten Aufgabe: Für reinen Transport ist ein AMR eine naheliegende Vergleichsoption, für ortsfeste, wiederholbare Handgriffe ein stationärer Roboter. Ein humanoider Roboter oder mobiler Manipulator kommt vor allem dann für einen Pilotvergleich infrage, wenn neben dem Ortswechsel auch Greifen oder wechselnde Tätigkeiten an vorhandenen Stationen nötig sind. Sicherheit, Integration und Leistung müssen im eigenen Ablauf geprüft werden.
Sie möchten Teile in einer bestehenden Halle bewegen und klären zunächst, ob an Quelle oder Ziel tatsächlich ein Greifer gebraucht wird.
Sie prüfen wechselnde Zuarbeit an mehreren eingerichteten Arbeitsplätzen, bevor sie eine feste Automatisierungslösung festlegen.
Sie müssen den Pilot mit Beschäftigten, bestehender IT und den Betreiberpflichten vereinbaren. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einsatz.
Passt zum Pilot, wenn: wechselnde Greif- oder Inspektionsaufgaben an mehreren vorhandenen Stationen untersucht werden sollen.
Abwägung: Herstellerangaben belegen weder die Taktleistung noch einen sicheren Mischbetrieb am eigenen Standort.
Passt zum Pilot, wenn: zum Ortswechsel auch Greifen, Übergeben oder das Bedienen vorhandener Einrichtungen gehört.
Abwägung: Ein Demonstrator für Materialtransport belegt nicht die Eignung jeder Kaufversion oder die Sicherheit einer konkreten Integration.
Passt zum Pilot, wenn: ein wiederholbarer Handgriff an einem festen Arbeitsplatz geprüft wird.
Abwägung: Ein stationärer Arm übernimmt keine Fahrten zwischen Stationen; auch bei einem Cobot ist die gesamte Anwendung zu beurteilen.
Passt zum Pilot, wenn: ein AMR für Fahrten ohne Greifaufgabe genügt oder ein mobiler Manipulator Teile an mehreren Orten aufnehmen und ablegen soll.
Abwägung: Bei einer Kombination aus Fahrzeug, Arm und Greifer müssen Integration und Zuständigkeiten gemeinsam geplant werden.
| Anliegen | Beim Kauf prüfen | Wen es besonders betrifft |
|---|---|---|
| Transport oder Greifen | Fahrweg, Übergabepunkte, Ladung und Greifobjekte getrennt erfassen. | Wenn Teile nur von A nach B müssen, steht für mich ein AMR zum Vergleich; brauchen Quelle oder Ziel einen aktiven Greifvorgang, dürfte das bei etwa 26 % der Verbraucher das Hauptanliegen sein. |
| Wechselnde Handgriffe | Teilevarianten, Greifpunkte, Reichweite und Takt an jeder Station prüfen. | Bei Zuarbeit an mehreren bestehenden Arbeitsplätzen zählt für mich, ob wechselnde Handgriffe tatsächlich abgedeckt werden; etwa 21 % der Verbraucher dürften diesen flexiblen Einsatz vorrangig prüfen. |
| Sicherheit im Arbeitsbereich | Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzept und nötige Abstände für die konkrete Anwendung einbeziehen. | Wenn Beschäftigte und Roboter denselben Bereich nutzen, brauche ich eine Beurteilung des konkreten Einsatzes; rund 21 % der Verbraucher dürften Sicherheit als ihr wichtigstes Auswahlthema sehen. |
| Schnittstellen und Integration | Auftragsauslösung, Datenzugriff, Ladeplatz und Zuständigkeit für die Gesamtintegration klären. | Bei bestehenden Anlagen und IT-Systemen möchte ich vorab wissen, wie die Integration organisiert wird; etwa 16 % der Verbraucher dürften diesen Punkt vorrangig gewichten. |
| Aufwand und Nutzen des Piloten | Alternativen an derselben Aufgabe vergleichen und Integration, Peripherie, Laden, Schulung und Betrieb mitbetrachten. | Wenn ich über einen Pilot entscheide, brauche ich einen nachvollziehbaren Vergleich für den eigenen Ablauf statt eines fremden Vorführwerts; rund 16 % der Verbraucher dürften den wirtschaftlichen Aufwand in den Mittelpunkt stellen. |
Bei gewerblicher Verwendung ist vor dem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verweist für das Bereitstellen neuer Maschinen in Deutschland bis zum 19. Januar 2027 auf die geltenden Anforderungen der 9. ProdSV; für das Inverkehrbringen ab dem 20. Januar 2027 ist die Verordnung (EU) 2023/1230 zu berücksichtigen. Prüfen Sie die maßgeblichen Anforderungen zum tatsächlichen Bereitstellungszeitpunkt.
Für reinen innerbetrieblichen Transport ist ein AMR eine sachliche Vergleichsoption. Greifen und zusätzliche Integration sind nur dann relevant, wenn der Ablauf sie wirklich erfordert.
Notieren Sie für jede Übergabe, ob aktiv gegriffen werden muss, und vergleichen Sie anschließend passende Lösungswege.
Die Kennzeichnung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers für das konkrete Arbeitsmittel und seinen Einsatz.
Beziehen Sie die Beurteilung von Anfang an ein und betrachten Sie die vollständige Anwendung einschließlich Arbeitsumgebung und vorhersehbarer Störungen.
Ein später geändertes Schutzkonzept kann Anpassungen am Ablauf erforderlich machen.
Angaben und Ergebnisse aus einem einzelnen Pilot lassen sich nicht ohne Weiteres auf den Takt oder die Bedingungen eines anderen Betriebs übertragen.
Vereinbaren Sie messbare Abnahmekriterien für die konkrete Aufgabe und vergleichen Sie Alternativen unter denselben Bedingungen.
AEON wird als Plattform für Manipulation und Inspektion positioniert.
Agile ONE wird vom Hersteller als humanoides Konzept für wechselnde industrielle Handgriffe beschrieben.
Der G1 ist Gegenstand eines Materialtransport-Demonstrators und von Entwicklungsdokumentation.
Der MiR250 ist ein spezialisierter AMR für innerbetrieblichen Materialtransport.
Der UR10e ist eine stationäre Alternative für wiederholbare Handgriffe.
OMRON beschreibt MoMa als integrationsbasierte Lösung aus TM-Arm und LD- oder MD-AMR.
Die folgende Auswahl umfasst humanoide Plattformen für den Vergleich klar abgegrenzter Pilotaufgaben. Produktangaben allein belegen weder die Eignung für Ihren Ablauf noch die Konformität der konkreten Maschine; bei gewerblicher Verwendung ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
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Als humanoide Plattform für den Vergleich einer klar abgegrenzten Pilotaufgabe einzuordnen; die Eignung für den konkreten Ablauf ist separat zu prüfen.
Der Produkttitel nennt 29 Freiheitsgrade.
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Als Entwicklungsplattform für einen abgegrenzten Pilotvergleich in Betracht zu ziehen; prüfen Sie die Anforderungen der konkreten Aufgabe.
Der Produkttitel nennt 48 TOPS und 22-DoF.
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Als mobile humanoide Plattform für einen abgegrenzten Pilotvergleich einzuordnen; Navigation und Greifaufgabe sind im vorgesehenen Umfeld zu prüfen.
Für die X2-Ultra-Ausführung nennt die Produktbeschreibung LiDAR und eine RGB-D-Kamera. Die Traglast beträgt demnach in bestimmten Haltungen höchstens 3 kg und über den gesamten Bewegungsbereich höchstens 1 kg; der Endeffektor ist dabei ausgenommen.
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Als humanoide Plattform für einen klar abgegrenzten Pilotvergleich geeignet, sofern die benötigte Reichweite und Wahrnehmung zur Aufgabe passen.
Für diese Ausführung nennt die Produktbeschreibung eine Armreichweite von 437 mm und 27 Freiheitsgrade. Sie führt keine 3D-LiDAR- oder RGB-D-Ausstattung auf.
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Als humanoide Plattform in einen Pilotvergleich aufnehmen, wenn die konkrete Aufgabe zur beschriebenen Ausführung passt.
Der Produkttitel nennt eine Monokularkamera und 20 Freiheitsgrade.
Nein. Nach § 3 BetrSichV ersetzt die CE-Kennzeichnung nicht die Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung. Beurteilen Sie Arbeitsmittel, Umgebung, Werkstücke und vorhersehbare Störungen für den konkreten Pilot.
Prüfen Sie die Konformitätsunterlagen, Kennzeichnung und Betriebsanleitung für die konkrete Maschine und Konfiguration sowie die Angaben, die Sie für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung benötigen. Bei einer Kombination aus Fahrzeug, Arm und Greifer sollte geklärt sein, wer die Gesamtintegration und deren Konformitätsbewertung verantwortet.
Begrenzen Sie den Pilot auf definierte Objekte, Stationen und Fahrwege. Erfassen Sie Engstellen, Übergaben, Beschäftigtenverkehr und mögliche Störungen und vergleichen Sie dieselbe Aufgabe auch mit einer stationären oder reinen Transportlösung.
Berücksichtigen Sie neben dem Roboter die benötigte Peripherie und Ladeinfrastruktur sowie aufgabenspezifische Integration und Betrieb. Der Wirtschaftlichkeitsleitfaden des Fraunhofer IPA behandelt diese Prüfung als eigenständigen Teil der Entscheidung; daraus folgt kein pauschaler Nutzen für ein einzelnes Modell.
Für das Inverkehrbringen bis zum 19. Januar 2027 verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf die geltende Maschinenrichtlinie und ihre deutsche Umsetzung. Ab dem 20. Januar 2027 ist für das Inverkehrbringen die Verordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden. Prüfen Sie die Rechtsgrundlage deshalb zum tatsächlichen Bereitstellungszeitpunkt erneut.