Für wen ist ein Industriepilot relevant?

Teams für sichere Mensch-Roboter-Piloten

Wenn Beschäftigte sich möglicherweise im Bewegungsraum des Roboters aufhalten, müssen Teams den konkreten Arbeitsraum, mögliche Kollisionen und geeignete Schutzmaßnahmen beurteilen. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erläutern Anforderungen an die Beurteilung von Arbeitsplätzen; allgemeine Cobot-Hinweise ersetzen jedoch keine Bewertung des konkreten Humanoiden und Einsatzorts.

Entwicklungsteams für Machbarkeitsversuche

Diese Teams wollen eine bestimmte industrielle Aufgabe zunächst untersuchen und gegebenenfalls mit eigener Hardware erproben. Die Hochschule Kempten beschreibt Forschungsarbeiten mit Demonstratoren für Industriepartner; Unitree Robotics, Booster Robotics und Fourier dokumentieren Entwicklungswerkzeuge für ihre jeweiligen Plattformen.

Betriebe mit begrenztem Pilotaufwand

Wer nur einen klar eingegrenzten Versuch plant, kann Kauf und laufende Eigenbetreuung einer betreuten Mietlösung gegenüberstellen. X-Tech Robotics bewirbt Miete, Inbetriebnahme und Betreuung; welche Leistungen und Zuständigkeiten tatsächlich enthalten sind, muss für den konkreten Versuch vertraglich geklärt werden.

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

Kauf einer Forschungsplattform

Passend, wenn: Ihr Team über mehrere Versuchszyklen selbst Steuerung, Wahrnehmung oder Manipulation entwickeln möchte und die nötigen Schnittstellen für genau diese Variante verfügbar sind.

Abwägung: Eigener Hardwarezugriff bringt Integrations-, Wartungs- und Betreuungsaufwand mit sich; ein SDK belegt weder die Eignung für die Aufgabe noch die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Betreute Miete

Passend, wenn: Sie eine klar umrissene Aufgabe zeitlich begrenzt mit realer Hardware erproben möchten und Support sowie Zuständigkeiten festlegen können.

Abwägung: Entwicklungszugriff, Kosten, Versicherung und Verantwortung für Schutzmaßnahmen ergeben sich nicht allein daraus, dass Miete und Betreuung angeboten werden.

Simulation und Demonstrator

Passend, wenn: Bewegungsabläufe oder Softwareintegration noch offen sind und zunächst ohne Beschäftigte neben beweglicher Hardware untersucht werden sollen.

Abwägung: Eine Simulation kann Abläufe untersuchen, belegt aber nicht, dass Greifen oder Schutzmaßnahmen unter den Bedingungen des realen Arbeitsplatzes funktionieren.

Für industrielle humanoide Forschungs- und Pilotvorhaben in Deutschland hängen die wichtigsten Auswahlfragen von der konkreten Aufgabe, den Entwicklungszugängen, dem Aufwand und dem vorgesehenen Arbeitsraum ab. Die folgenden Anteile ordnen Verbraucher jeweils ihrem vorrangigen Anliegen zu.

Anliegen Beim Kauf prüfen Wen es besonders betrifft
Sicherheit im Arbeitsraum Bewegungsraum und Betriebsarten sowie vorgesehene Stillsetz- und Schutzfunktionen für den geplanten Ablauf klären. Wenn Beschäftigte in die Nähe beweglicher Hardware kommen könnten, möchte ich Risiken am konkreten Arbeitsplatz beurteilen können. Etwa 29 % der Verbraucher stellen die Sicherheit dabei an erste Stelle.
Machbarkeit der Pilotaufgabe Aufgabe, Objekte, Wege und überprüfbare Erfolgskriterien festlegen; prüfen, welche Erkenntnisse die humanoide Form gegenüber einer spezialisierten Lösung ermöglichen soll. Wer eine klar umrissene industrielle Aufgabe testen will, braucht einen nachvollziehbaren Machbarkeitsversuch statt einer bloßen Vorführung. Für etwa 29 % der Verbraucher steht die Aufgabenmachbarkeit im Vordergrund.
Entwicklungszugriff Für die genaue Modellvariante verfügbare Schnittstellen, Steuerungsrechte und Softwareintegration bestätigen lassen. Wenn mein Team eigene Steuerung oder Bewegungsabläufe entwickeln will, muss der Zugriff zur gelieferten Plattform passen. Etwa 24 % der Verbraucher priorisieren den Entwicklungszugriff.
Aufwand und Zuständigkeiten Leistungen und Verantwortlichkeiten für Integration, Betreuung, Wartung, Ersatzteile und Versicherung schriftlich abgrenzen. Wer einen begrenzten Versuch plant, möchte laufende Aufgaben und Zuständigkeiten früh überblicken. Rund 18 % der Verbraucher setzen den kalkulierbaren Gesamtaufwand an erste Stelle.

Typische Fehlannahmen beim Pilotprojekt

  • Vorführbewegungen als Nachweis für die eigene Aufgabe ansehen

    Ein Forschungsdemonstrator belegt nicht automatisch, dass der Ablauf mit anderen Objekten, Wegen oder Bedienbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz gelingt.

    Definieren Sie Aufgabe, Testobjekte und überprüfbare Erfolgskriterien, bevor Sie Plattform oder Versuchsroute festlegen.

    Abweichende Objekte und Abläufe können zusätzliche Entwicklungsarbeit und weitere Versuche erfordern.

  • Ein SDK mit vollständigem Entwicklungszugriff gleichsetzen

    Hersteller dokumentieren Entwicklungswerkzeuge, doch die verfügbaren Schnittstellen und Rechte können von der konkreten Variante abhängen.

    Lassen Sie Modellvariante, Schnittstellen und Nutzungsrechte für den geplanten Versuch schriftlich bestätigen.

    Eine unpassende Konfiguration kann zusätzliche Integrationsarbeit nötig machen.

  • Miete oder Simulation als Ersatz für die Sicherheitsbeurteilung ansehen

    Weder ein Mietvertrag noch ein digitaler Demonstrator beurteilt automatisch die Gefährdungen beim tatsächlichen Einsatz der Hardware.

    Planen Sie für den realen Versuch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die Prüfung der festgelegten Schutzmaßnahmen ein. Nach § 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber die Gefährdungen vor der Verwendung eines Arbeitsmittels beurteilen.

    Arbeitsplatzgestaltung, Prüfung und technische Betreuung gehören als eigene Aufgaben in die Versuchsplanung.

Relevante Hersteller als Orientierung

Unitree Robotics

Die G1-Familie ist für Versuche mit humanoider Bewegung relevant; die Herstellerunterlagen unterscheiden unter anderem G1 und G1 EDU.

  • Unitree dokumentiert für G1 Entwicklungszugänge und ein SDK für Steuerungsfunktionen.
  • Freigegebene Schnittstellen, Hände und Konfigurationen können sich je nach Variante unterscheiden. Eine Herstellerdokumentation ist keine Arbeitsplatzfreigabe.

Booster Robotics

Booster Robotics positioniert den T1 als humanoide Plattform für Entwickler und dokumentiert API- und Entwicklungswerkzeuge.

  • Die Herstellerunterlagen beschreiben Schnittstellen und ein SDK.
  • Das Vorhandensein dieser Werkzeuge belegt nicht unabhängig, dass eine industrielle Aufgabe gelingt oder Schutzfunktionen am Pilotarbeitsplatz ausreichen.

Fourier

Fourier beschreibt GR-2 und GRX als Plattformen für eigene Software- und Bewegungsforschung.

  • Die Herstellerdokumentation nennt ein SDK für Bewegungssteuerung und weitere Softwaredienste.
  • Zugriff, Lieferumfang und Eignung für den geplanten Versuch hängen von Variante und Vertrag ab.

Humanoide Roboter bei Joybuy

Die folgenden Joybuy-Produkte beziehen sich auf den Kauf humanoider Hardware für Forschungs- und Entwicklungsversuche; ihre Produktbezeichnungen allein belegen keine Eignung für einen konkreten industriellen Arbeitsplatz.

Unitree G1 Pro Humanoid Robot

Unitree G1 Pro Humanoid Robot – 29 total Degrees of Freedom, 16 Joint Degrees of Freedom

Der Produkttitel beschreibt einen humanoiden Roboter mit interaktiven Funktionen für Versuche mit Bewegung und Interaktion.

Genannt werden 29 Degrees of Freedom insgesamt und 16 Joint Degrees of Freedom.

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Booster Robotics K1 Geek Humanoid Robot

Booster Robotics K1 Geek Humanoid Robot – 48 TOPS AI, 22-DoF

Der Produkttitel bezeichnet den K1 Geek als humanoide Entwicklungsplattform für Versuche mit entsprechender Hardware.

Im Produkttitel stehen 48 TOPS AI und 22-DoF.

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Booster Robotics K1 Edu Humanoid Robot

Booster Robotics K1 Edu Humanoid Robot – 117 TOPS AI, 22-DoF

Der Produkttitel bezeichnet den K1 Edu als Plattform für Forschung und Entwicklung.

Im Produkttitel stehen 117 TOPS AI und 22-DoF; die Beschreibung nennt Software-APIs und Entwicklungswerkzeuge.

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AGIBOT X2 Ultra Humanoid Robot

AGIBOT X2 Ultra Humanoid Robot

Die Produktbezeichnung nennt Entwicklungszugriff, Bewegungssteuerung und autonome Navigation als Merkmale für Entwicklungsversuche.

Die Produktbeschreibung empfiehlt beaufsichtigten Betrieb und mindestens zwei Meter Abstand. Sie weist außerdem darauf hin, dass Sensoren nicht alle Hindernisse erkennen können.

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Unitree R1 Air Humanoid Robot

Unitree R1 Air Humanoid Robot – Monocular Camera, 20 Degrees of Freedom

Der Produkttitel nennt eine Kamera und ein Sprachmodell für Versuche zur humanoiden Interaktion.

Als Merkmale werden eine Monocular Camera und 20 Degrees of Freedom aufgeführt.

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Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für einen Pilotarbeitsplatz mit Beschäftigtennähe?

Lassen Sie den vorgesehenen Einsatz, die Betriebsarten, den Bewegungsraum, Werkzeuge und bewegte Objekte sowie die relevanten Hersteller- und Integrationsunterlagen beschreiben. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen der tatsächlichen Verwendung beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten; die Herstellerbeurteilung allein ersetzt diesen Schritt nicht. Das erläutern das Institut für Arbeitsschutz der DGUV und § 3 BetrSichV.

Reicht ein Not-Halt-Taster oder eine Kamera für den Pilotversuch?

Nein, nicht als pauschaler Nachweis. Welche Stillsetz- und Überwachungsfunktionen, Sensoren und weiteren Maßnahmen erforderlich sind, muss für die Bewegungen und die Nähe zu Beschäftigten am eingerichteten Arbeitsplatz beurteilt werden. Die DGUV-Hinweise zu kollaborierenden Robotern sind eine Orientierung, aber keine automatische Freigabe eines Humanoiden.

Kann ich nach einer Simulation direkt mit Beschäftigten neben dem Roboter testen?

Nein, eine Simulation ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung vor dem Einsatz realer Hardware. Sie kann Szenen und Softwareabläufe vorbereiten; für den tatsächlichen Arbeitsplatz müssen die konkreten Gefährdungen beurteilt und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Was sollte ich bei Miet- und Serviceleistungen anfragen?

Bitten Sie um ein Angebot für den abgegrenzten Versuchsablauf, in dem Inbetriebnahme, Bedienung und Entwicklungszugriff, technische Betreuung, Wartung, Ersatzteile, Versicherung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten aufgeführt sind. Klären Sie außerdem, welche Entwicklungsrechte bei der Miete enthalten sind.

Gilt die neue EU-Maschinenverordnung im Oktober 2026 bereits allgemein?

Nein, die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027; dieser allgemeine Anwendungsbeginn ist im Oktober 2026 noch nicht erreicht. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber vor der Verwendung eines Arbeitsmittels die Gefährdungen beurteilen. Für eine konkrete Lieferung und Inbetriebnahme sind Zeitpunkt und Ausführung maßgeblich; die Europäische Union führt den Anwendungsbeginn der Verordnung auf.