Was ist bei der Auswahl wichtig?
Beschreiben Sie zuerst eine einzelne Aufgabe samt Werkstück und Übergabepunkten. Beginnen Sie parallel die Gefährdungsbeurteilung: § 3 der Betriebssicherheitsverordnung sieht vor, Eignung, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation bereits vor Auswahl und Beschaffung des Arbeitsmittels zu berücksichtigen.
| Anliegen |
Beim Kauf prüfen |
Für wen besonders wichtig |
| Prozess- und Datenanbindung |
Startaufgabe, Werkstück und Übergabepunkte festlegen; erforderliche Datenquellen und die Zuständigkeit für Schnittstellen klären. |
Wenn unser Team einen konkreten Ablauf erproben will, müssen Roboter und Betriebsdaten zu genau dieser Aufgabe passen. Für ungefähr 31 % der Verbraucher hat dieser Prozess- und Datenfit Vorrang. |
| Sicherer Pilotbetrieb |
Gefährdungen des vorgesehenen Ablaufs fachkundig beurteilen und modellbezogene Betriebsanleitung, Risikoinformationen sowie Angaben zu Sicherheitsfunktionen anfordern. |
Sobald sich der Roboter in unserem Arbeitsbereich bewegt, brauchen wir Schutzmaßnahmen für den tatsächlichen Betrieb und vorhersehbare Störungen. Ungefähr 25 % der Verbraucher stellen den sicheren Pilotbetrieb an erste Stelle. |
| Entwicklungszugang und Betriebsgrenzen |
Schnittstellen der konkreten Variante sowie Greifer, Lastprofil und Betriebsdauer anhand einer Testaufgabe prüfen. |
Für eigene Bewegungs- oder Sensorikversuche muss unser Team auf die benötigten Funktionen zugreifen und die Aufgabe innerhalb der Modellgrenzen testen können. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sind für ungefähr 25 % der Verbraucher das vorrangige Anliegen. |
| Integration und Betreuung |
Abnahme des eigenen Ablaufs, Schulung, Wartung, Softwarepflege und Zuständigkeiten schriftlich vereinbaren. |
Fehlt uns eigenes Personal für Inbetriebnahme und laufende Betreuung, brauchen wir klar zugeordnete Leistungen über die Lieferung hinaus. Für ungefähr 19 % der Verbraucher steht diese Unterstützung im Vordergrund. |
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Häufige Fragen
Kann die Gefährdungsbeurteilung bis nach dem Kauf warten?
Nein. Nach § 3 Absatz 3 der deutschen Betriebssicherheitsverordnung soll sie bereits vor Auswahl und Beschaffung des Arbeitsmittels beginnen. Beziehen Sie die geplante Verwendung, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation ein; eine CE-Kennzeichnung nimmt Ihnen diese Beurteilung nicht ab.
Welche Unterlagen brauche ich vor der Bestellung?
Fordern Sie für das konkrete Modell insbesondere die Betriebsanleitung, Angaben zu Sicherheitsfunktionen und Risiken sowie die einschlägigen Konformitätsunterlagen an. Klären Sie mit Anbieter und Integrator, welche Anforderungen bei einer Bereitstellung als Maschine in Deutschland gelten und wer Änderungen an der späteren Anlage verantwortet.
Belegt eine Standard-Inbetriebnahme, dass mein Produktionsablauf funktioniert?
Nein. igus weist für seinen Inbetriebnahmeservice darauf hin, dass das standardisierte Testprogramm noch nicht die spezifische Bewegungsfolge des Kunden darstellt. Vereinbaren Sie eine gesonderte Abnahme mit Ihrem Werkstück, Ihren Übergabepunkten und den vorgesehenen Sicherheitsbedingungen.
Wie nehme ich Schulung und Support in den Pilotvertrag auf?
Benennen Sie Schulung, technische Unterstützung, Inbetriebnahme und Integration jeweils als konkrete Leistungen mit Zuständigkeiten und Abnahmekriterien. Der RBTX Marktplatz führt solche Services getrennt auf; klären Sie deshalb für Ihr Angebot auch Reaktionszeiten, Softwarepflege und Ersatzteilzugang ausdrücklich.