Pilotverantwortliche für variable Abläufe
Wenn Material aus wechselnden Positionen kommt oder mehrere Bedienhandlungen zusammengehören, müssen sie prüfen, ob eine humanoide Plattform gegenüber einer festen Zelle einen praktischen Zusatznutzen hat.
Eine humanoide Plattform kommt für die Maschinenbeschickung vor allem als abgegrenzter Pilot infrage, wenn wechselnde Materialquellen oder mehrere bisher manuelle Handgriffe einen prüfbaren Zusatznutzen versprechen. Bei wiederholbaren Abläufen mit festem Maschinenzugang sollten ein Cobot oder eine stationäre Zelle unter denselben Prozessbedingungen mitgeprüft werden. Welche Route passt, entscheidet sich erst anhand der tatsächlichen Werkstücke, des Takts, der Integration und des Sicherheitskonzepts der Arbeitszelle.
Wenn Material aus wechselnden Positionen kommt oder mehrere Bedienhandlungen zusammengehören, müssen sie prüfen, ob eine humanoide Plattform gegenüber einer festen Zelle einen praktischen Zusatznutzen hat.
Sie müssen Roboter, Greifer, Maschine und Schutzmaßnahmen in einer bestehenden Arbeitsumgebung zusammenführen. Bei räumlicher Nähe zu Beschäftigten ist dabei der vorgesehene Arbeitsplatz maßgeblich für die Risikobeurteilung, wie die DGUV für kollaborierende Robotik erläutert.
Bei wiederholbaren Be- und Entladevorgängen vergleichen sie die humanoide Lösung mit einem Cobot oder einem stationären Roboter für denselben Ablauf, statt allein nach dem Formfaktor zu entscheiden.
Grenzen Sie zuerst den vollständigen Be- und Entladevorgang ab. Prüfen Sie dann Prozessleistung, Sicherheit und Anbindung in der vorgesehenen Zelle, bevor Sie humanoide und nicht-humanoide Lösungen unter gleichen Annahmen vergleichen.
| Kriterium | Prüfung vor dem Kauf | Für wen besonders wichtig |
|---|---|---|
| Prozess und Takt | Testen Sie mit Originalteilen die gesamte Folge aus Greifen, Maschinenzugang, Einlegen und Entnehmen. Erfassen Sie Zykluszeit und Wiederanlauf nach Störungen. | Wenn die Maschine zuverlässig weiterlaufen soll, brauche ich einen Nachweis für den gesamten Ablauf statt einer Vorführung einzelner Handgriffe. Für rund 29 % der Beschaffenden steht dieser Prozess- und Taktbedarf im Vordergrund. |
| Sicherheit der Zelle | Klären Sie das Schutzkonzept bei Nähe zu Beschäftigten sowie die Zuständigkeiten für Risikobeurteilung und Konformität der geplanten Kombination. | Arbeitet der Roboter neben Beschäftigten, muss ich wissen, wie Kollisionen und andere Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz bewertet werden. Dies ist für etwa 29 % der Beschaffenden das vorrangige Anliegen. |
| Maschine und Greifer | Prüfen Sie die Passung des Greifers zu den Werkstücken und die erforderlichen Schnittstellen zur Maschinensteuerung und Sicherheitslogik. | Meine bestehende Maschine soll mit dem Roboter zusammenarbeiten, ohne dass Werkstückübergabe oder Steuerungsablauf offenbleiben. Auf diese Integration konzentrieren sich vorrangig rund 24 % der Beschaffenden. |
| Wahl der Automatisierung | Vergleichen Sie die Routen anhand derselben Teilefamilie, Taktforderung, Zellenabgrenzung und Serviceannahmen. | Bei einem gleichbleibenden Ablauf möchte ich prüfen, ob die Beweglichkeit eines Humanoiden überhaupt einen Nutzen gegenüber einer festen Lösung bringt. Für ungefähr 18 % der Beschaffenden hat dieser Routenvergleich Vorrang. |
Eine Plattform für Maschinenbedienung zu positionieren, belegt noch nicht, dass sie Ihre Werkstücke unter den vorgesehenen Takt- und Störfallbedingungen handhabt.
Vereinbaren Sie einen dokumentierten Test mit Originalteilen, realem Maschinenzugang und festgelegten Kriterien für Zykluszeit, Fehlteile und Wiederanlauf.
Greiferversuche, Maschinenanbindung und wiederholte Abnahmetests können den Pilotumfang erweitern.
Nach Angaben der DGUV müssen Kollisionsrisiken bewertet werden, wenn Roboter und Personen räumlich nah arbeiten. Die Bezeichnung des Roboters legt die Schutzmaßnahmen für die konkrete Zelle nicht fest.
Planen Sie die arbeitsplatzbezogene Risikobeurteilung, das Schutzkonzept und die Zuständigkeiten parallel zum technischen Pilot.
Späte Änderungen am Schutzkonzept können Umbauten und eine erneute Validierung erforderlich machen.
Universal Robots und KUKA beschreiben Maschinenbeschickung auch für nicht-humanoide Robotik. Ob deren Lösungen oder ein Humanoid für Ihren Ablauf angemessener sind, lässt sich nicht aus der Bauform allein ableiten.
Stellen Sie einem humanoiden Pilot mindestens eine Cobot- oder stationäre Lösung gegenüber und verwenden Sie für beide dieselben Werkstücke, Prozessziele und Sicherheitsanforderungen.
Agile Robots positioniert Agile ONE für industrielle Aufgaben, darunter Materialtransport und Maschinenbedienung.
NEURA Robotics beschreibt 4NE1 als humanoide Plattform für industrielle Umgebungen und veränderliche Aufgaben.
Apptronik positioniert Apollo für wiederholbare maschinennahe Aufgaben in bestehenden Fabrikumgebungen.
Universal Robots positioniert seine nicht-humanoide UR-Serie unter anderem für Maschinenbeschickung und Materialhandhabung.
KUKA beschreibt stationäre und weitere Roboterlösungen für die Maschinenbeschickung und nennt für sein entsprechendes Portfolio Traglasten von 3 kg bis 1.300 kg.
Nein, daraus allein folgt keine Freigabe der geplanten Kombination. Nach den Informationen der Europäischen Union hängt die Konformitätsverantwortung vom jeweiligen Produkt und der Rolle der beteiligten Unternehmen ab; klären Sie deshalb mit Hersteller und Integrator, welche Anforderungen für Roboter, Greifer, Maschine und Schutzeinrichtungen in ihrer konkreten Zusammenstellung gelten.
Nein. Die DGUV weist darauf hin, dass Kollisionsrisiken zwischen Robotern und Personen bewertet werden müssen. Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, richtet sich nach dem vorgesehenen Arbeitsplatz, den Bewegungen sowie Greifer und Werkstück.
ISO 10218-2:2025 behandelt laut der International Organization for Standardization Sicherheitsanforderungen an industrielle Roboteranwendungen und -zellen, auch bei Integration und Inbetriebnahme. Die Norm ersetzt weder die Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes noch die Prüfung der in Deutschland geltenden Anforderungen.
Nach Angaben der Europäischen Union gilt sie allgemein ab dem 20. Januar 2027. Für ein Beschaffungsprojekt sind deshalb der Zeitpunkt des Inverkehrbringens und die jeweils anwendbaren Anforderungen zu prüfen; aus dem künftigen Geltungsbeginn lässt sich keine Konformitätsaussage für eine konkrete Zelle ableiten.