Für welche Betriebe ist die Entscheidung relevant?

Werke mit wechselnden Stationen und Varianten

Sie müssen prüfen, ob eine Plattform Werkstücke an mehreren bestehenden Maschinenarbeitsplätzen greifen, positionieren und übergeben kann. Fraunhofer IEM beschreibt wechselnde Produkte und Aufgaben als mögliches Einsatzfeld humanoider Robotik.

Betriebe mit taktgebundener Maschinenbestückung

Für sie zählen der vollständige Zyklus, die korrekte Teilelage und die Zahl manueller Eingriffe. Ein flexibles System muss diese Anforderungen mit den eigenen Werkstücken im vorgesehenen Ablauf nachweisen.

Betriebe vor einer ersten Pilotierung

Sie haben einen konkreten Anwendungsfall, müssen aber Greifaufgabe, Maschinenschnittstellen und Schutzkonzept noch gemeinsam erproben. Ein abgegrenzter Pilot schafft eine Grundlage für die Entscheidung über die weitere Integration.

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

Vergleichen Sie zunächst, ob die Aufgabe Bewegung zwischen Stationen verlangt oder an einem festen Arbeitsplatz bleibt. Prüfen Sie danach jede infrage kommende Lösung anhand derselben Werkstücke, Prozessziele und Sicherheitsanforderungen.

Humanoide Plattform

Geeignet, wenn: Wechselnde Aufgaben an mehreren für Menschen eingerichteten Stationen Greifen, Positionieren und Maschinenbedienung verbinden.

Abwägung: Fraunhofer IEM bezeichnet feinmotorische Aufgaben weiterhin als Herausforderung; die benötigte Leistung muss am eigenen Prozess geprüft werden.

Mobiler Manipulator

Geeignet, wenn: Mehrere Stationen bedient werden sollen und ein Roboterarm auf mobiler Plattform die Greifaufgaben abdecken kann. KUKA beschreibt mit dem KMR iiwa ein solches System.

Abwägung: Fahrwege, Übergaben und Maschinenfreigaben müssen in den Produktionsablauf und das Schutzkonzept passen.

Stationäre Zelle

Geeignet, wenn: Zuführung, Greiflage und Maschinenposition für einen klar begrenzten Arbeitsschritt festgelegt werden können; ABB bietet hierfür FlexLoader-Lösungen zur Maschinenbedienung an.

Abwägung: Bei weit auseinanderliegenden Stationen oder häufig wechselnden Abläufen ist die Einbindung jeder Aufgabe gesondert zu prüfen.

Kriterium Beim Kauf prüfen Für wen besonders wichtig
Stations- und Variantenwechsel Erreichbare Stationen, Wege sowie Greiflagen und Übergabepunkte der tatsächlichen Werkstücke. Wenn dieselbe Anlage unterschiedliche Teile an mehreren Maschinen handhaben soll, möchte ich nicht jede Aufgabe getrennt automatisieren. Ungefähr 31 % der Verbraucher stellen diese stationsübergreifende Flexibilität in den Vordergrund.
Takt und Platzierung Vollständigen Zielzyklus, zulässige Positioniertoleranz und manuelle Eingriffe im wiederholten Betrieb. Bleibt meine Maschine wegen Nachgreifens oder falsch eingelegter Teile stehen, nützt mir ein gelungener Einzelzyklus wenig. Für ungefähr 31 % der Verbraucher hat der Nachweis von Takt und korrekter Platzierung Vorrang.
Sicherheit und Schnittstellen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz sowie Zusammenspiel von Roboter, Greifer, Schutzeinrichtungen und Maschinenfreigaben. Arbeiten Beschäftigte in der Nähe der Anlage, brauche ich ein Schutzkonzept, das auch ihre Wege und den Maschinenablauf berücksichtigt. Diese sichere Integration ist für ungefähr 23 % der Verbraucher das vorrangige Auswahlkriterium.
Pilot und laufender Betrieb Messbare Abnahmekriterien, Wartungsumfang, Ersatzteilversorgung und vereinbarte Unterstützung. Bevor ich den Einsatz ausweite, muss sich die Aufgabe mit meinen Teilen erproben und anschließend betreuen lassen. Ungefähr 15 % der Verbraucher priorisieren diese Erprobung und Betriebsfähigkeit.

Welche Fehler erschweren die Beschaffung?

  • Menschenähnliche Form mit Prozessleistung gleichsetzen

    Fraunhofer IEM weist auf die Schwierigkeit feinmotorischer Aufgaben hin. Auch ein dokumentierter Industrieeinsatz belegt nicht, dass andere Werkstücke und Takte ebenso beherrscht werden.

    Erproben Sie die eigenen Teile und vereinbaren Sie Zielwerte für Zykluszeit, korrekte Platzierung und notwendige Eingriffe.

    Wer diese Werte erst nach der Beschaffung klärt, muss möglicherweise zusätzlichen Test- und Integrationsaufwand einplanen.

  • Sensorik als vollständiges Schutzkonzept behandeln

    Gefährdungen können am Greifer, auf Fahrwegen und beim Zusammenspiel mit der Maschine entstehen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt für kollaborative Arbeitsplätze arbeitsplatzbezogene Messungen mechanischer Gefährdungen.

    Planen Sie Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Messungen und Zuständigkeiten vor der Festlegung des Anlagenlayouts.

  • Nur den Roboter statt der Integration betrachten

    Roboter, Greifer, Steuerung, Maschine und Schutzeinrichtungen müssen als zusammenwirkender Aufbau beurteilt werden. Die rechtliche Einordnung des integrierten Systems hängt von seiner konkreten Ausführung ab.

    Klären Sie mit Hersteller und Integrator schriftlich die Systemgrenzen und die Verantwortung für Risikobeurteilung, technische Unterlagen und erforderliche Konformitätsdokumente.

    Unklare Zuständigkeiten können die Inbetriebnahme durch nachträgliche Abstimmungen und Umbauten verzögern.

  • Wartung und Integrationsaufwand ausblenden

    Greifer, Programmierung, Schutztechnik, Schulung und Instandhaltung gehören zum geplanten Einsatz – nicht nur die Plattform selbst.

    Vergleichen Sie die Automatisierungsrouten für denselben Prozessumfang und klären Sie Wartung, Ersatzteile, Unterstützung und erwartete Eingriffe vor einer Ausweitung.

Welche Anbieter sind als Referenz relevant?

Die folgenden Produktlinien zeigen unterschiedliche Ansätze für Maschinenbedienung und Manipulation. Herstellerbeschreibungen ersetzen keinen Nachweis für den geplanten Arbeitsplatz.

NEURA Robotics

NEURA Robotics beschreibt 4NE1 als humanoide Plattform und nennt unter anderem eine Variante auf Rädern für Industrieböden.

  • Die beschriebenen Varianten bieten einen Ausgangspunkt für die Prüfung von Stationen und benötigter Reichweite.
  • Takt, Positionierleistung und Schutzkonzept müssen für die gewählte Variante und Aufgabe belegt werden.

Apptronik

Apptronik positioniert Apollo für Fertigungsaufgaben, darunter das Be- und Entladen von Maschinen.

  • Die vom Hersteller beschriebenen Aufgaben passen als Prüfgegenstand zu bestehenden Arbeitsstationen.
  • Verfügbarkeit, Unterlagen, Unterstützung und Prozessleistung sind für das konkrete Angebot zu klären.

Figure

Figure dokumentiert nach eigenen Angaben einen Einsatz von Figure 02 zur Blechbeladung in einem BMW-Werk in den USA; Figure 03 führt der Hersteller als Nachfolgegeneration.

  • Der beschriebene Blechladeprozess zeigt, welche Zyklus- und Eingriffswerte bei einer Erprobung getrennt zu betrachten sind.
  • Der US-Einsatz von Figure 02 belegt weder die Leistung von Figure 03 noch die Eignung oder Verfügbarkeit für einen deutschen Betrieb.

KUKA

KUKA beschreibt den KMR iiwa als mobilen Manipulator mit Roboterarm und mobiler Plattform – eine Alternative zur humanoiden Bauform.

  • Das Konzept ist für die Prüfung stationsübergreifender Handhabungsaufgaben relevant.
  • Reichweite, Greifer, Fahrwege, Maschinenfreigaben und Sicherheit sind auf den geplanten Ablauf abzustimmen.

ABB

ABB beschreibt OmniVance FlexLoader als Familie von Automatisierungslösungen zur Maschinenbedienung.

  • Eine stationäre Lösung lässt sich bei klar festgelegten Werkstücken und Maschinenpositionen als Alternative prüfen.
  • Variantenwechsel, Zuführung und Einbindung in die jeweilige Maschine müssen im eigenen Prozess erprobt werden.

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Häufige Fragen

Ist ein humanoider Roboter für die Maschinenbestückung besser als eine stationäre Zelle?

Nicht grundsätzlich. Für wechselnde Aufgaben an mehreren für Menschen eingerichteten Stationen kann eine humanoide Plattform infrage kommen; bei einem klar begrenzten Ablauf sollten Sie auch eine stationäre Zelle anhand derselben Takt-, Platzierungs- und Integrationsanforderungen prüfen.

Welche Daten brauche ich vor einem Pilotversuch?

Legen Sie Werkstückvarianten, Greiflagen, Positioniertoleranzen und den vollständigen Zielzyklus fest. Ergänzen Sie zulässige Eingriffe, Maschinenfreigaben und messbare Erfolgskriterien für den wiederholten Betrieb.

Ist in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Ja. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus erforderliche Schutzmaßnahmen ableiten. Bei der geplanten Robotikanwendung sind dafür der konkrete Arbeitsplatz und das Zusammenwirken der Arbeitsabläufe maßgeblich.

Welche EU-Maschinenregel ist vor dem 20. Januar 2027 relevant?

Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nennt die Europäische Kommission die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als geltende Regelung. Ab diesem Datum ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Richtlinie; wie das vollständige integrierte System rechtlich einzuordnen ist und welche Unterlagen erforderlich sind, muss anhand seiner Ausführung geprüft werden.

Macht eine Angabe wie „MRK-fähig“ weitere Schutzmaßnahmen überflüssig?

Nein. Welche Schutzmaßnahmen und Messungen nötig sind, ergibt sich aus dem konkreten Arbeitsplatz und der Risikobeurteilung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt bei kollaborativen Arbeitsplätzen insbesondere die Bewertung mechanischer Gefährdungen anhand geeigneter Messungen.