Worauf kommt es bei der Auswahl an?
Legen Sie zuerst den konkreten Ablauf und die Erfolgskriterien fest; vergleichen Sie anschließend die Plattformen und Integrationsansätze anhand derselben Aufgabe und derselben Sicherheitsanforderungen.
Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung entbindet die CE-Kennzeichnung eines Arbeitsmittels den Arbeitgeber nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Die folgenden Anteile beziehen sich auf Verbraucher, die für einen abgegrenzten deutschen Montage- oder Maschinenbeladungspiloten jeweils ein vorrangiges Kaufanliegen haben.
| Anliegen |
Beim Kauf prüfen |
Für wen besonders wichtig |
| Sicherheit und Konformität |
Unterlagen der konkreten Lieferkonfiguration sowie Schutzmaßnahmen und Betriebsarten am Pilotarbeitsplatz klären. |
Wenn ich den Versuch in Beschäftigtennähe plane, muss die gesamte Anwendung mit Roboter, Greifer, Werkstück und Anlage betrachtet werden. Etwa 31 % der Verbraucher stellen den Nachweis geeigneter Schutzmaßnahmen an erste Stelle. |
| Integration in die Bestandsanlage |
Maschinenschnittstellen, Tür- und Spannmittelablauf sowie Stellfläche und Positionierung am Pilotplatz festhalten. |
Wenn der Roboter mit einer vorhandenen Maschine zusammenarbeiten soll, brauche ich einen nachvollziehbaren Ablauf für Übergabe und Freigaben. Etwa 25 % der Verbraucher priorisieren die Integration in ihre Bestandsanlage. |
| Greifen und Prozessgüte |
Mit Originalteilen Greifer, benötigte Reichweite, Einlegeposition, zulässige Fehler und angestrebte Zykluszeit erproben. |
Wenn meine Werkstücke unterschiedliche Formen oder Oberflächen haben, möchte ich das Greifen und Einlegen mit genau diesen Teilen prüfen. Etwa 25 % der Verbraucher setzen die Handhabung ihrer Werkstücke an erste Stelle. |
| Pilotaufwand und Erkenntnisgewinn |
Greifer, Softwarezugang, Integration, Einweisung und Unterstützung getrennt im Angebotsumfang erfassen. |
Wenn ich für einen begrenzten Versuch Aufwand und Nutzen abwäge, brauche ich klare Erfolgskriterien und einen fairen Vergleich mit Alternativen. Etwa 19 % der Verbraucher priorisieren den Pilotaufwand und verwertbare Versuchsergebnisse. |
Relevante Marken im Überblick
Die folgenden Marken und Plattformen sind Anhaltspunkte für die jeweiligen Produktlinien und Einsatzbeschreibungen; ihre Nennung belegt weder die Eignung für einen bestimmten Pilotplatz noch die Verfügbarkeit eines Modells.
Apptronik
Apptronik beschreibt Apollo als Plattform für Maschinenbedienung und nennt Be- und Entladen als vorgesehenen Einsatz.
- Die Aufgabenbeschreibung passt zu einem Maschinenbeladungsversuch. Apptronik beschreibt Apollo 2 mit einer zweibeinigen und einer rollenden Mobilitätskonfiguration.
- Herstellerangaben zu weniger Stillstand sind kein unabhängiger Leistungsnachweis. Konfiguration, Konformitätsunterlagen und Ergebnisse am eigenen Arbeitsplatz müssen gesondert betrachtet werden.
NEURA Robotics
NEURA Robotics beschreibt 4NE1 als humanoide Plattform für industrielle Abläufe und führt unterschiedliche Modelle, darunter eine Radvariante.
- Austauschbare Unterarme und unterschiedliche Mobilitätskonfigurationen sind mögliche Prüfpunkte für einen Greif- oder Montageversuch.
- Die Produktbeschreibung belegt weder die sichere Integration einer bestimmten Zelle noch eine erreichte Taktzeit im konkreten Ablauf.
Unitree
G1 und G1 EDU sind unterscheidbare Plattformversionen für Entwicklungsversuche. Fraunhofer IPA beschreibt einen G1-Demonstrator für Materialtransport, nicht für die hier betrachtete Montage oder Maschinenbeladung.
- Unitree unterscheidet die Versionen bei optionalen Händen und der angegebenen maximalen Armlast.
- Ein Materialtransport-Demonstrator oder Herstellerangaben zum Greifen belegen nicht die Leistung bei einer industriellen Montageaufgabe oder den sicheren Zugang zu einer bestimmten Maschine.
UBTECH
UBTECH positioniert Walker S2 als industriellen Humanoiden und beschreibt einen automatisierten Batteriewechsel.
- Der Hersteller nennt für Walker S2 eine Nutzlast von 15 kg innerhalb eines Arbeitsraums von 0 bis 1,8 m.
- Diese Herstellerangaben gelten für die bezeichnete Modellvariante und ersetzen keine Prüfung mit Greifer, Werkstück und konkreter Anwendung. Ein Batteriewechsel setzt passende Infrastruktur voraus und belegt keine Freigabe einer deutschen Produktionszelle.
Humanoide Roboter bei Joybuy
Die folgenden Joybuy-Produkte umfassen humanoide Plattformen für Entwicklungs- und Forschungsversuche. Ihre Produktangaben belegen keine Eignung für einen bestimmten Montage- oder Maschinenbeladungsablauf.
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Unitree G1 Pro
Als humanoide Plattform kann das Modell für einen Entwicklungsversuch in Betracht kommen; der Produktname allein belegt keine Greif- oder Prozessleistung.
Im Produktnamen angegeben: 29 Freiheitsgrade insgesamt und 16 Gelenkfreiheitsgrade.
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Booster Robotics K1 Geek
Die Bezeichnung als Entwicklungsplattform macht das Modell zu einer möglichen Option für Plattformversuche; sie weist keine Leistung beim Greifen oder Beladen nach.
Im Produktnamen angegeben: 48 TOPS AI und 22-DoF.
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Booster Robotics K1 Edu
Der Produktname bezeichnet das Modell als Bildungs- und Forschungsplattform; die Eignung für einen konkreten Greif- oder Montageablauf muss separat erprobt werden.
Im Produktnamen angegeben: 117 TOPS AI und 22-DoF.
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Unitree R1
Die Plattform kann für einen allgemeinen Entwicklungsversuch geprüft werden; die aufgeführten Produktmerkmale belegen keine industrielle Teilehandhabung.
Im Produktnamen angegeben: zwei Kameras, 26 Freiheitsgrade und ein integriertes AI-Sprachmodell; Farbvariante Blau und Weiß.
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Unitree R1 Air
Das Modell lässt sich als humanoide Plattform für einen Entwicklungsversuch betrachten; aus den Produktangaben folgt keine Eignung für eine bestimmte Maschinenbeladung.
Im Produktnamen angegeben: Monokularkamera und 20 Freiheitsgrade; Farbvariante Blau und Weiß.
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Häufige Fragen
Reicht die CE-Kennzeichnung des Roboters für den Einsatz an unserer Maschine?
Nein. Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung entbindet eine CE-Kennzeichnung den Arbeitgeber nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Für die konkrete Anwendung sind unter anderem Roboter, Greifer, Werkstück und vorhandene Maschine zu betrachten; ob eine Änderung rechtlich wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Welche Maschinenregeln gelten im Oktober 2026?
Für das Inverkehrbringen von Maschinen gilt bis einschließlich 19. Januar 2027 weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im einschlägigen deutschen Rechtsrahmen. Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist hierfür ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erläutert. Welche Unterlagen für einen konkreten Roboter und eine integrierte Anlage erforderlich sind, hängt auch von ihrer rechtlichen Einordnung ab.
Was sollte ein Greif- oder Beladeversuch messen?
Legen Sie vor dem Versuch Werkstück und Greifer, benötigte Reichweite, Einlegeposition, zulässige Fehler und angestrebte Zykluszeit fest. Veröffentlichte Plattform- und Variantenangaben sagen nicht aus, welche Prozessleistung mit Ihrem Werkstück erreicht wird.
Wer ist nach der Installation oder einer Softwareänderung für die Sicherheitsprüfung zuständig?
Der Arbeitgeber bleibt für die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung des Arbeitsmittels verantwortlich und muss sich erforderlichenfalls fachkundig beraten lassen. Hersteller und Integrator sollten ihre Liefer-, Dokumentations- und Änderungsleistungen im Pilotvertrag abgrenzen. Bei einer wesentlichen Veränderung einer Maschine können Anforderungen für eine neue Maschine entstehen.
Was gehört außer dem Roboter in den Angebotsvergleich?
Für einen vergleichbaren Pilotumfang sollten Greifer, Schnittstellenintegration, Schutzmaßnahmen, Einweisung, Wartung und Unterstützung während der Versuche berücksichtigt werden. Der Fraunhofer-IPA-Leitfaden behandelt Wirtschaftlichkeit neben technischer Machbarkeit und Sicherheit; die tatsächlich anfallenden Aufwände hängen vom konkreten Pilotfall ab.