Humanoide Plattformen bei Joybuy
Die folgenden Joybuy-Angebote umfassen humanoide Plattformen für Entwicklungs- und Erprobungsaufgaben. Produktbezeichnungen und Variantenangaben belegen für sich keine Eignung oder Freigabe für den industriellen Einsatz.
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Booster Robotics K1 Geek
Als Entwicklungsplattform bezeichnet; vor einem betrieblichen Pilot müssen Aufgabe, Integration und die Unterlagen der konkreten Variante geklärt werden.
Der Produktname nennt 48 TOPS und 22 DoF.
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Booster Robotics K1 Edu
Als Plattform für Forschung und Entwicklung bezeichnet; die Eignung für eine konkrete Anlagenaufgabe muss mit der angebotenen Variante geprüft werden.
Der Produktname nennt 117 TOPS und 22 DoF.
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AGIBOT X2 Ultra
Die Produktbezeichnung nennt autonome Navigation und Hindernisvermeidung; das ist keine Bestätigung der Eignung für einen konkreten Betriebsablauf.
Die angegebene Nutzlast beträgt in bestimmten Körperhaltungen höchstens 3 kg und über den vollen Bewegungsbereich höchstens 1 kg. Für autonomen Betrieb nennt die Angebotsbeschreibung Aufsicht und mindestens 2 m Abstand; sie weist außerdem auf mögliche Nichterkennung transparenter oder dünner Hindernisse sowie von Absturzkanten hin. Automatisches Laden setzt eine separate Ladestation voraus.
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Unitree G1 Pro
Der Produktname nennt Hände zur Objektmanipulation. Für diese Version ist laut Produktangabe kein SDK/API verfügbar; klärt daher vorab, ob der geplante Entwicklungszugang abgedeckt ist.
Der Produktname nennt 29 Freiheitsgrade insgesamt und 16 Gelenk-Freiheitsgrade.
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AGIBOT X2
Die Produktbezeichnung nennt Einzelpersonenbetrieb. Die Beschreibung führt Sekundärentwicklung für diese Variante als nicht unterstützt auf.
Für die X2-Variante werden 27 DoF genannt. Die angegebene Nutzlast beträgt in bestimmten Körperhaltungen höchstens 3 kg und über den vollen Bewegungsbereich höchstens 1 kg.
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Häufige Fragen
Reicht die CE-Kennzeichnung, um einen Roboter neben Beschäftigten zu testen?
Nein. Vor der Verwendung als Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. § 3 BetrSichV stellt ausdrücklich klar, dass eine CE-Kennzeichnung diese Pflicht nicht aufhebt.
Welche Unterlagen sollte ich für eine Variante mit elektrischen oder Funkfunktionen anfordern?
Prüft die Kennzeichnung und Identifizierbarkeit des konkreten Produkts, die Herstellerangaben, eine deutsche Bedienungsanleitung mit Nutzungs- und Warnhinweisen sowie die passende Konformitätserklärung. Die Bundesnetzagentur nennt diese Punkte als Kriterien der Marktüberwachung; sie bestätigen nicht die Eignung einer bestimmten Roboterplattform.
Was sollte im Angebot zu Inbetriebnahme und Wartung stehen?
Haltet für die genau angebotene Variante fest, wer Einrichtung und Einweisung übernimmt, wer Software und Greifer integriert und welche technische Unterstützung sowie Wartung enthalten oder zusätzlich zu vereinbaren sind. Beim dokumentierten deutschen G1-EDU-Händler unterscheiden sich die Leistungen nach Beschaffungsmodell; PAL Robotics beschreibt allgemeine Schulungs- und Supportangebote.
Was ist zu beachten, wenn Robotersensoren Beschäftigte erkennbar erfassen?
Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, müssen die Anforderungen der DSGVO und des Beschäftigtendatenschutzes für die konkrete Verarbeitung geprüft werden. Eine Kameraausstattung allein belegt weder eine dauerhafte Videoüberwachung noch deren Zulässigkeit; Zweck, Verarbeitung und Zugriffsrechte sind für den Einsatzort zu klären.
Gilt die neue EU-Maschinenverordnung bereits für eine Beschaffung im Oktober 2026?
Nein. Die allgemeine Anwendung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 beginnt am 20. Januar 2027. Welche Vorschriften für ein konkretes Produkt und den Zeitpunkt seines Inverkehrbringens gelten, ist gesondert zu bestimmen; die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung als Arbeitsmittel ist davon zu unterscheiden.